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Göpfert KfzRechnungs- & Kostenprüfung

// Kostenvoranschlag

Kostenvoranschlag überschritten: Wie viel Abweichung ist erlaubt?

Rechnung höher als der Kostenvoranschlag? Was eine wesentliche Überschreitung ist, wann die Werkstatt Sie informieren muss und was Sie tun können.

Von Markus Göpfert, Kfz-MeisterVeröffentlicht:

Sie haben einen Kostenvoranschlag über 800 € bekommen, die Rechnung lautet auf 1.150 €. Ist das in Ordnung? Die Antwort hängt davon ab, ob die Überschreitung wesentlich ist und ob die Werkstatt Sie rechtzeitig informiert hat.

Kostenvoranschlag oder Festpreis?

Zuerst ist wichtig, was Sie eigentlich vereinbart haben:

  • Kostenvoranschlag (KVA): eine fachliche Schätzung der voraussichtlichen Kosten. Er ist in der Regel unverbindlich, weil sich bei der Reparatur Dinge zeigen können, die vorher nicht absehbar waren.
  • Festpreis: ein verbindlicher Preis. Hier darf die Werkstatt grundsätzlich nicht mehr verlangen, auch wenn die Arbeit aufwendiger wird.

Steht auf dem Angebot „Festpreis“ oder „verbindlicher Kostenvoranschlag“, gelten andere Regeln als bei einem normalen Kostenvoranschlag.

Was gilt bei einer Überschreitung?

Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt den Kostenanschlag im Werkvertragsrecht. Vereinfacht gesagt:

  1. Kleinere Abweichungen sind üblich und hinzunehmen.
  2. Zeichnet sich eine wesentliche Überschreitung ab, muss die Werkstatt Sie unverzüglich informieren.
  3. Sie können dann entscheiden, ob die Reparatur fortgesetzt werden soll, oder den Auftrag kündigen. Bereits geleistete Arbeit müssen Sie in diesem Fall anteilig bezahlen.

Hat die Werkstatt Sie nicht informiert, obwohl sie es hätte tun müssen, kann das einen Schadensersatzanspruch begründen. Die Details hängen vom Einzelfall ab – bei größeren Beträgen lohnt sich anwaltlicher Rat.

Ab wann ist eine Überschreitung „wesentlich“?

Eine feste Prozentgrenze nennt das Gesetz nicht. Gerichte sehen eine wesentliche Überschreitung häufig ab etwa 15 bis 20 Prozent. Bei hohen Beträgen kann auch eine geringere Abweichung wesentlich sein, bei kleinen Beträgen wird eher großzügiger gerechnet.

Wichtiger als die Prozentzahl ist die Frage: Warum ist es teurer geworden?

  • Wurden zusätzliche Arbeiten durchgeführt, die nicht im Kostenvoranschlag standen?
  • Wurden mehr Arbeitswerte für dieselbe Arbeit berechnet?
  • Sind Teile teurer geworden oder wurden andere Teile verbaut?

Was Sie jetzt tun können

  1. Vergleichen Sie Position für Position: Welche Posten sind neu, welche sind teurer?
  2. Fragen Sie nach der Begründung: Wann und wie wurden Sie über die Mehrkosten informiert?
  3. Zahlen Sie im Zweifel unter Vorbehalt, damit Sie Ihr Auto bekommen – siehe Werkstattrechnung unter Vorbehalt bezahlen.
  4. Lassen Sie Rechnung und Kostenvoranschlag prüfen. Ich vergleiche beides und zeige, welche Abweichungen technisch begründet sind und welche nicht.

So vermeiden Sie das Problem beim nächsten Mal

  • Vereinbaren Sie schriftlich: „Bei Mehrkosten über X € bitte vorher anrufen.“
  • Lassen Sie sich den Kostenvoranschlag detailliert geben, nicht als Pauschale.
  • Lassen Sie den Kostenvoranschlag vor der Reparatur prüfen – dann wissen Sie vorher, ob Umfang und Preis passen.

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt eine technische und allgemeine Orientierung aus Sicht eines Kfz-Meisters und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Wie viel darf ein Kostenvoranschlag überschritten werden?
Eine feste gesetzliche Grenze gibt es nicht. In der Rechtsprechung wird eine wesentliche Überschreitung häufig ab etwa 15 bis 20 Prozent angenommen, im Einzelfall auch darunter. Entscheidend sind die Umstände.
Ist ein Kostenvoranschlag verbindlich?
In der Regel nicht. Ein Kostenvoranschlag ist eine fachliche Schätzung. Verbindlich ist nur ein ausdrücklich vereinbarter Festpreis.
Muss ich für den Kostenvoranschlag bezahlen?
Nur, wenn das vorher vereinbart wurde. Im Zweifel ist ein Kostenvoranschlag nicht zu vergüten.

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