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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 01.11.2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Markus Göpfert, Stockemer Weg 5, 53842 Troisdorf (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Prüfung von Werkstattrechnungen und Kostenvoranschlägen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Vertragsschluss
Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist kein verbindliches Angebot. Mit dem Absenden des Auftragsformulars über die Schaltfläche „Kostenpflichtig prüfen lassen“ oder der Übersendung eines Belegs per E-Mail mit Prüfauftrag gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftragnehmer den Auftrag per E-Mail bestätigt oder mit der Prüfung beginnt. Die automatische Eingangsbestätigung dokumentiert den Eingang und enthält die Vertragsdaten.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Auftragnehmer prüft die eingereichten Werkstattrechnungen bzw. Kostenvoranschläge technisch und kalkulatorisch auf Plausibilität, insbesondere hinsichtlich Arbeitswerten, Herstellervorgaben, Verbundarbeiten, Material- und Ersatzteilpreisen sowie Notwendigkeit der Arbeiten. Das Ergebnis wird in einem schriftlichen Prüfprotokoll (in der Regel als PDF per E-Mail) zusammengefasst.
(2) Die Prüfung erfolgt ausschließlich anhand der vom Auftraggeber übermittelten Unterlagen und Angaben. Eine Besichtigung des Fahrzeugs, eine technische Diagnose oder eine Überprüfung der tatsächlich ausgeführten Arbeiten am Fahrzeug ist nicht Bestandteil der Leistung, sofern nicht gesondert vereinbart.
(3) Ausgenommen sind Unfallgutachten, Karosserieschäden und Lackierarbeiten.
(4) Das Prüfprotokoll ist eine fachliche Einschätzung eines Kfz-Meisters. Es stellt keine Rechtsberatung und kein gerichtsverwertbares Sachverständigengutachten dar. Der Auftragnehmer schuldet eine fachgerechte Prüfung, nicht einen bestimmten Erfolg, insbesondere keine Ersparnis oder Erstattung durch die Werkstatt.
§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt vollständige und gut lesbare Unterlagen sowie wahrheitsgemäße Angaben zur Verfügung. Sind Unterlagen unvollständig oder unleserlich, fordert der Auftragnehmer diese nach. Die Bearbeitungszeit beginnt mit Eingang der vollständigen Unterlagen.
§ 5 Bearbeitungszeit
Der Auftragnehmer übermittelt das Prüfergebnis in der Regel innerhalb von 48 Stunden nach Eingang der vollständigen Unterlagen. Bei Rückfragen, außergewöhnlich umfangreichen Belegen, an Wochenenden und Feiertagen kann sich die Bearbeitungszeit verlängern; der Auftraggeber wird hierüber informiert.
§ 6 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung auf der Website angegebenen Festpreise. Maßgeblich für das Prüfpaket ist der Gesamtbetrag (brutto) des eingereichten Belegs:
- Kompakt-Check: Belege bis 500,00 € – 39 €
- Standard-Check: Belege von 500,01 € bis 2.000,00 € – 69 €
- Intensiv-Check: Belege ab 2.000,01 € – 99 €
Beim Vergleich mehrerer Kostenvoranschläge richtet sich der Preis nach dem höchsten Betrag. Leistungen für Gewerbekunden (Fuhrpark-Service) werden individuell vereinbart.
(2) Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Alle Preise sind Endpreise.
(3) Die Rechnung wird zusammen mit dem Prüfergebnis übermittelt und ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug per Überweisung zu zahlen.
§ 7 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für Fehler, die auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben oder Unterlagen des Auftraggebers beruhen.
§ 8 Nutzung des Prüfprotokolls
Das Prüfprotokoll ist für den Auftraggeber bestimmt. Er darf es für eigene Zwecke nutzen und insbesondere an die betroffene Werkstatt, seine Versicherung oder Rechtsberatung weitergeben. Eine Veröffentlichung bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers.
§ 9 Widerrufsrecht
Verbraucherinnen und Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung.
§ 10 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.